| Gemeindebrief Juni - August 2008 | | Drucken | |
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Seite 10 von 24 Der Kirchenvorstand informiert: Man darf sich alles wünschen … so hieß es bei uns zuhause, aber: was man bekommt, ist etwas anderes! Geschenke sind etwas Freiwilliges, man kann sie nicht einklagen — oder anders herum: was eingeklagt wird, das ist eben kein Geschenk mehr! Die Kirchengemeinde schenkt gerne — sie schenkt Zeit und den Segen Gottes — sie schenkt dann, wenn sie kann. Geburtstagsbesuche — das sind Geschenke der Kirchengemeinde an Gemeindeglieder — das Geschenk kann von der Küsterin oder dem Kirchenvorstand oder dem Besuchsdienst oder dem Pastor überreicht werden — stets ist es ein Geschenk von St. Petri — und: über das Geschenk kann man sich freuen — oder ärgern — aber man kann es nicht fordern! Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken!!!
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